Allgemeine Bedingungen und Konditionen

VENLO TIERBESTATTUNGSINSTITUT

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

  •  Dierenuitvaartcentrum Venlo ist bei der Industrie- und Handelskammer in Eindhoven unter der Nummer 74260596 mit der Umsatzsteuernummer NL1606.32.778.B01 eingetragen und hat seinen Sitz in Venlo, Guido Gezellestraat 36 5921 TZ .
  • Der Begriff "Kunde" bezeichnet die natürliche Person, in deren Auftrag Dienstleistungen erbracht und/oder Waren geliefert werden.
  • Vertrag: der zwischen Dierenuitvaartcentrum Venlo und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen und/oder die Lieferung von Waren.

Artikel 2 - Vereinbarung 

  • Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen dem Dierenuitvaartcentrum Venlo und dem Auftraggeber, sofern die Parteien nicht ausdrücklich von diesen Bedingungen abgewichen sind.
  • Änderungen des Vertrages können nur durch schriftliche und/oder E-Mail-Bestätigung von Dierenuitvaartcentrum Venlo vorgenommen werden.

Artikel 3 - Dienstleistungen

 

  • Fast alle Trauerfeiern im Dierenuitvaartcentrum Venlo haben einen privaten Charakter und sind daher nicht öffentlich zugänglich.
  • Das Dierenuitvaartcentrum Venlo und seine Mitarbeiter haben immer Zugang zu den verschiedenen Räumen, auch wenn diese für Dienstleistungen genutzt werden.
  • Wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Tagen nach der Vereinbarung angibt, in welcher Form die Beerdigung kollektiv, individuell oder individuell extra stattfinden soll, ist das Dierenuitvaartcentrum Venlo berechtigt, sich für eine kollektive Wiederbeerdigung zu entscheiden. 

Artikel 4 - Tarife

 

  • Das Dierenuitvaartcentrum Venlo führt die Beerdigung durch oder erbringt die anderen im Auftragsformular aufgeführten Dienstleistungen zu den in der Gebührenordnung aufgeführten Tarifen.

Artikel 5 - Annullierung

 

  • Wenn der Kunde den Vertrag ganz oder teilweise storniert, schuldet der Kunde eine Gebühr von mindestens 5,50 € für Verwaltungskosten und eventuelle Transportkosten von mindestens 12,50 €, unabhängig davon, ob der Kunde den Vertrag nicht oder nur teilweise ausgeführt hat.

Artikel 6 - Zahlung

 

  • Die Person, die den Vertrag abschließt, verpflichtet sich, alle mit dem Vertrag verbundenen Kosten zu tragen.
  • Die Zahlung erfolgt in bar, per Bankomat oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  • Wenn die Zahlung per Lastschrift erfolgt, die Zahlung jedoch rückgängig gemacht wird oder aus einem anderen Grund nicht erfolgt, muss der Kunde dafür sorgen, dass der volle Rechnungsbetrag innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum beglichen wird.
  • Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Kunde von Rechts wegen in Verzug und schuldet Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat. Darüber hinaus ist der Kunde dann verpflichtet, alle anfallenden (Inkasso-)Kosten und die Kosten des Gerichtsverfahrens im Zusammenhang mit der (vollständigen) Begleichung des geschuldeten Betrags zu zahlen. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15 % der Hauptsumme festgesetzt, mindestens jedoch auf 40,00 € ohne Mehrwertsteuer, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht. Das Dierenuitvaartcentrum Venlo nimmt die Dienste von Hafkamp Gerechtsdeurwaarders in Venlo in Anspruch, siehe auch: https://www.hafkamp.nl/
  • Beanstandungen der Rechnung müssen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Beschwerden nicht mehr berücksichtigt, und das Recht des Kunden auf Beschwerde erlischt.

Artikel 7 - Eigentumsvorbehalt

 

  • Alle von Dierenuitvaartcentrum Venlo gelieferten Sachen bleiben Eigentum von Dierenuitvaartcentrum Venlo, bis der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dierenuitvaartcentrum Venlo erfüllt hat.

Artikel 8 - Befristung

 

  • Ist eine Frist für die Erfüllung des Vertrages vereinbart worden, so handelt es sich dabei niemals um eine starre Frist.

Artikel 9 - Ascheentsorgung

 

  • Wurde dem Dierenuitvaartcentrum Venlo der Bestimmungsort der Asche bei einer Einzel- oder Sondereinäscherung nicht innerhalb von drei Tagen nach dem Datum der Umbettung schriftlich mitgeteilt, ist das Dierenuitvaartcentrum Venlo berechtigt, die Asche nach schriftlicher oder elektronischer Mahnung an dem von ihm angegebenen Ort zu verstreuen. Die zusätzlichen Kosten werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Artikel 10 - Recht auf Aussetzung

 

  • Dierenuitvaartcentrum Venlo ist berechtigt, die Lieferung der Asche auszusetzen, bis der Kunde alle seine (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt hat. 

Artikel 11 - Höhere Gewalt

 

  • Kann das Dierenuitvaartcentrum Venlo seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aus einem nicht von ihm zu vertretenden Grund nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, so werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, bis das Dierenuitvaartcentrum Venlo sie noch in der vereinbarten Weise erfüllen kann, ohne daß das Dierenuitvaartcentrum Venlo dem Auftraggeber gegenüber schadensersatzpflichtig ist. 

Artikel 12 - Haftung

 

  • Dierenuitvaartcentrum Venlo haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass Dierenuitvaartcentrum Venlo sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Auftraggebers oder in dessen Namen verlassen hat.
  • Die Haftung des Tierbestattungsinstituts Venlo ist auf die gesetzlichen Bestimmungen beschränkt. Wenn Dierenuitvaartcentrum Venlo für einen Schaden haftet, beschränkt sich die Haftung von Dierenuitvaartcentrum Venlo auf maximal den Rechnungsbetrag oder zumindest den Teil des Rechnungsbetrags, auf den sich die Haftung bezieht.
  • Dierenuitvaartcentrum Venlo haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden.
  • Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Dierenuitvaartcentrum Venlo zurückzuführen ist.

Artikel 13 - Anwendbares Recht

 

  • Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, unterliegen Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, dem niederländischen Recht.

Das Dierenuitvaartcentrum Venlo ist das erste Tierbestattungsunternehmen in der Region Venlo. 

Unser Auftrag

Jedes Haustier verdient einen würdigen Abschied, der Ihnen als Familie in Erinnerung bleibt. 

Unsere Werte